Allgemeine Mandatsbedingungen

der TELOS Steuern & Recht GmbH · Stand: Juli 2026

Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge und Verträge zwischen der TELOS Steuern & Recht GmbH und ihren Auftraggebern - unabhängig davon, ob sie die Rechtsberatung, die Steuerberatung oder beide Tätigkeitsbereiche zum Gegenstand haben.

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Präambel

Die TELOS Steuern & Recht GmbH (nachfolgend „TELOS“) ist eine interprofessionelle Berufsausübungsgesellschaft im Sinne der §§ 59b ff. der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der §§ 49 ff. des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), die sowohl Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und der BRAO als auch Hilfeleistungen in Steuersachen im Sinne des StBerG erbringt. Die nachfolgenden Allgemeinen Mandatsbedingungen (nachfolgend „Mandatsbedingungen“) gelten für sämtliche Aufträge und Verträge zwischen TELOS und ihren Auftraggebern, unabhängig davon, ob diese die Rechtsberatung, die Steuerberatung oder beide Tätigkeitsbereiche zum Gegenstand haben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform (§ 126b BGB) vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien, Einbeziehung Dritter

  1. Diese Mandatsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge und Verträge (nachfolgend „Aufträge“ oder „Mandate“) zwischen TELOS und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Mandant“), die eine Beratung und/oder Vertretung des Mandanten im Rahmen der Erbringung von Rechtsdienstleistungen (nachfolgend „Rechtsberatung“) und/oder von Hilfeleistungen in Steuersachen (nachfolgend „Steuerberatung“) zum Gegenstand haben (nachfolgend gemeinsam auch „Mandat“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen TELOS und dem Mandanten in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
  2. Mandate werden TELOS in ihrer Rechtsform als Gesellschaft mit beschränkter Haftung erteilt, nicht einzelnen Geschäftsführern, Gesellschaftern, angestellten Berufsträgern oder sonstigen für TELOS tätigen Personen. Soweit ausnahmsweise aufgrund einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung in Textform ein Mandat zwischen dem Mandanten und einzelnen Berufsträgern zustande kommt, gelten diese Mandatsbedingungen auch im Verhältnis zu den betroffenen Personen entsprechend.
  3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen TELOS und dem Mandanten in Textform vereinbart wird, werden sonstige Dritte in das Mandat nicht unmittelbar oder mittelbar einbezogen und/oder daraus berechtigt (kein Vertrag zugunsten Dritter, keine drittschützende Wirkung). Dritte können aus dem Mandatsverhältnis daher nur dann Ansprüche gegen TELOS herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Soweit Dritte ausnahmsweise in den Schutzbereich des Mandats fallen, gelten ihnen gegenüber diese Mandatsbedingungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung nach § 6, entsprechend; Einreden und Einwendungen aus dem Mandatsverhältnis stehen TELOS auch gegenüber solchen Dritten zu.

§ 2 Zustandekommen, Inhalt und Ausführung des Auftrags

  1. Für den Umfang der von TELOS zu erbringenden Leistungen ist der in Textform erteilte oder von TELOS in Textform bestätigte Auftrag maßgebend. Gegenstand des Mandats ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht das Erzielen eines bestimmten Erfolgs. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der jeweils einschlägigen berufsrechtlichen Normen ausgeführt, insbesondere der BRAO, des RDG und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) für die Rechtsberatung sowie des StBerG und der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) für die Steuerberatung. TELOS übernimmt im Zusammenhang mit ihren Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung des Mandanten.
  2. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts sowie ausländischer oder internationaler Steuervorschriften bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
  3. Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit oder nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, ist TELOS nicht verpflichtet, den Mandanten auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen.
  4. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der TELOS übergebenen Unterlagen, Informationen und Zahlen gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. TELOS darf die vom Mandanten gemachten Angaben, insbesondere Sachverhalts- und Zahlenangaben, ohne eigene Nachprüfung als richtig zugrunde legen. Stellt TELOS offensichtliche Unrichtigkeiten fest, weist sie den Mandanten hierauf hin.
  5. Der Auftrag stellt keine Vollmacht zur Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar; eine solche Vollmacht ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Mandanten eine Abstimmung über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln oder über sonstige fristwahrende Maßnahmen nicht rechtzeitig möglich, ist TELOS im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt.
  6. Mehrere Mandanten haften TELOS als Gesamtschuldner für alle Forderungen aus dem Mandat; gegenüber TELOS sind mehrere Mandanten Gesamtgläubiger. TELOS darf sich auf die Informationen und Weisungen eines jeden von mehreren Mandanten stützen, soweit nicht einer der Mandanten dem in Textform widerspricht; im Falle widersprüchlicher Weisungen kann TELOS das Mandat mit sofortiger Wirkung beenden.

§ 3 Einschaltung Dritter, Erfüllungsgehilfen

  1. TELOS ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags unter den Voraussetzungen des § 43e BRAO und/oder des § 62a StBerG auch externe Dienstleister, insbesondere datenverarbeitende Unternehmen, heranzuziehen.
  2. Die Beteiligung fachkundiger Dritter zur Mandatsbearbeitung (z. B. andere Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare) außerhalb des in Abs. 1 genannten Rahmens bedarf der vorherigen Einwilligung des Mandanten, soweit sich diese nicht bereits aus dem Auftragsinhalt ergibt.
  3. TELOS ist berechtigt, zur Ausführung des Mandats neben den Geschäftsführern und angestellten Berufsträgern auch sachkundige Mitarbeiter, Referendare, Praktikanten und Auszubildende heranzuziehen, soweit diese zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

§ 4 Verschwiegenheit, Datenschutz, elektronische Kommunikation

  1. TELOS ist nach Maßgabe der geltenden Gesetze, insbesondere § 43a Abs. 2 BRAO und § 57 Abs. 1 StBerG, verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Mandant entbindet sie hiervon. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nach Beendigung des Mandats fort und gilt im gleichen Umfang für die Geschäftsführer, Gesellschafter und Mitarbeiter von TELOS.
  2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen von TELOS erforderlich ist, insbesondere zur Durchsetzung von Honoraransprüchen, zur Abwehr von Regressansprüchen, zur Verteidigung gegen straf- oder berufsrechtliche Vorwürfe sowie zur Erfüllung von Informations- und Mitwirkungspflichten gegenüber der Berufshaftpflichtversicherung.
  3. Der Mandant verpflichtet sich, ihm zugänglich gemachte Informationen und Unterlagen von TELOS vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige Zustimmung von TELOS an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Weitergabe ergibt sich bereits aus dem Auftragsinhalt. Der Mandant darf überlassene Unterlagen einem zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen zugänglich machen, der ihn in derselben Angelegenheit berät, sofern er diesen zur vertraulichen Behandlung verpflichtet.
  4. TELOS ist es gestattet, bis auf Widerruf im Rahmen von Referenzlisten, Veröffentlichungen oder sonstigen Marketingmaßnahmen auf das Bestehen des Mandatsverhältnisses – auch unter Nennung des Namens und/oder Logos des Mandanten – hinzuweisen. Der Mandant erklärt insoweit ausdrücklich die Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht nach Abs. 1. Die Möglichkeit von TELOS, im Rahmen der geltenden berufsrechtlichen Vorgaben (§ 43b BRAO, § 57a StBerG) sachlich über ihre Tätigkeit zu informieren und für ihre Dienstleistungen zu werben, bleibt von diesen Mandatsbedingungen im Übrigen unberührt.
  5. Wenn der Mandant es wünscht, kann die gesamte Mandatskorrespondenz – auch im Hinblick auf personenbezogene und andere vertrauliche Daten – per unverschlüsselter E-Mail abgewickelt werden. Der Mandant erklärt sich hiermit einverstanden, indem er TELOS eine E-Mail zusendet oder seinen entsprechenden Willen anderweitig äußert; die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden. TELOS weist ausdrücklich darauf hin, dass die unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation erhebliche Sicherheitsrisiken birgt (u. a. Kenntnisnahme oder Veränderung durch unbefugte Dritte, Verlust, Verzögerung, Schadsoftware); eine Haftung von TELOS hierfür ist ausgeschlossen (vgl. § 6). TELOS behält sich vor, höchstsensible Daten nach freiem Ermessen mit einer E-Mail- oder PDF-Verschlüsselung zu schützen; hierdurch entstehende Kosten werden im Rahmen des Auslagenersatzes berechnet. TELOS verwendet für ihren ausgehenden E-Mail-Verkehr grundsätzlich eine Transportverschlüsselung (SSL/TLS); auf Wunsch des Mandanten kann eine weitergehende Inhaltsverschlüsselung (z. B. S/MIME) vereinbart werden.
  6. TELOS verarbeitet personenbezogene Daten des Mandanten unter Beachtung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Ausführliche Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen enthält die Datenschutzerklärung von TELOS, abrufbar unter www.telos-steuern.de/datenschutz.
  7. TELOS kann sich zur Unterstützung der Mandatsbearbeitung technischer Hilfsmittel, einschließlich KI-gestützter Anwendungen, bedienen (z. B. bei Recherche, Textentwürfen oder Auswertungen). Die Arbeitsergebnisse werden stets durch die zuständigen Berufsträger eigenverantwortlich geprüft und finalisiert. Mandatsbezogene und personenbezogene Daten werden vor einer etwaigen Nutzung zu Trainings- oder Auswertungszwecken anonymisiert bzw. aggregiert, sofern eine solche Nutzung überhaupt erfolgt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO (berechtigtes Interesse an einer effizienten und konsistenten Mandatsbearbeitung).

§ 5 Mitwirkungspflichten des Mandanten

  1. Der Mandant unterrichtet TELOS vollständig und rechtzeitig über alle ihm bekannten Sachverhalte, deren Kenntnis für die Bearbeitung erforderlich ist, und übergibt unaufgefordert alle notwendigen Unterlagen so rechtzeitig, dass TELOS eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. TELOS darf den Angaben des Mandanten grundsätzlich ohne eigene Nachprüfung vertrauen.
  2. Der Mandant informiert TELOS unverzüglich über eigene Handlungen gegenüber Gerichten, Behörden, Dritten oder Gegnern sowie über jede Änderung seiner Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail) und über Abwesenheiten, während derer er nicht erreichbar ist.
  3. Der Mandant hat Mitteilungen von TELOS zur Kenntnis zu nehmen, bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten und die ihm übermittelten Sachverhaltsdarstellungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
  4. Der Mandant hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von TELOS oder ihrer Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte, und wird Arbeitsergebnisse von TELOS nur mit deren vorheriger Zustimmung an Dritte weitergeben, soweit sich die Zustimmung nicht bereits aus dem Auftragsinhalt ergibt.
  5. Unterlässt der Mandant eine ihm nach dieser Ziffer oder anderweitig obliegende Mitwirkung oder gerät er mit der Annahme der angebotenen Leistung in Verzug, ist TELOS berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Anspruch von TELOS auf Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen und Schäden bleibt hiervon unberührt, auch wenn TELOS von ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

§ 6 Haftung

  1. Ein von TELOS mündlich erteilter Rat stellt lediglich eine unverbindliche Ersteinschätzung der Sach- und Rechtslage dar, für deren Richtigkeit keine Haftung übernommen wird; verbindlich ist eine solche Einschätzung erst, wenn sie von TELOS in Textform bestätigt wird. Die Beratungsleistungen von TELOS beruhen auf ihrer Auslegung der einschlägigen Rechtsquellen unter Berücksichtigung der veröffentlichten Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung; es ist daher möglich, dass Gerichte, Finanzbehörden oder sonstige zuständige Stellen zu einer abweichenden Beurteilung gelangen.
  2. TELOS haftet für Schäden aus der Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrags nur mit dem Gesellschaftsvermögen; eine persönliche Haftung von Geschäftsführern, Gesellschaftern oder Mitarbeitern von TELOS ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
  3. Für einen Schaden, der aus einer oder – bei einheitlicher Schadensfolge – aus mehreren Pflichtverletzungen anlässlich der Erfüllung eines Auftrags resultiert, wird die Haftung von TELOS für Fälle einfacher Fahrlässigkeit (a) bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen nach Maßgabe des § 52 BRAO und (b) bei der Erbringung von Hilfeleistungen in Steuersachen nach Maßgabe des § 67a StBerG jeweils auf den vierfachen Betrag der gesetzlichen Mindestversicherungssumme begrenzt, soweit hierfür Versicherungsschutz besteht. Die Mindestversicherungssumme sowie die hieraus resultierende Haftungshöchstgrenze betragen derzeit: Mindestversicherungssumme EUR 1.000.000,00 €; Haftungshöchstbetrag (vierfacher Betrag) EUR 4.000.000,00 €. Auf Verlangen und auf Kosten des Mandanten kann für den erteilten Auftrag eine weitergehende Einzelversicherung abgeschlossen und die Haftungsbeschränkung entsprechend angehoben werden, sofern vorab Einvernehmen über die hiermit verbundenen Kosten erzielt wurde.
  4. Von der Haftungsbeschränkung nach Abs. 3 ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Schäden, die eine Ersatzpflicht nach § 1 ProdHaftG begründen; die Haftung für Vorsatz bleibt ebenfalls unberührt. Ein einzelner Schadensfall liegt auch bei einem aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schaden vor; mehrfaches, auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen gilt als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
  5. Die Haftungsbeschränkung gilt für die gesamte Tätigkeit von TELOS für den Mandanten, auch für eine spätere Erweiterung des Auftragsinhalts, ohne dass es insoweit einer erneuten Vereinbarung bedarf. Sie gilt ferner zugunsten der für TELOS handelnden Geschäftsführer, Gesellschafter und Mitarbeiter sowie – soweit diese in den Schutzbereich des Mandatsverhältnisses fallen – gegenüber Dritten; § 334 BGB wird insoweit nicht abbedungen.
  6. TELOS übernimmt grundsätzlich nur die Haftung gegenüber ihrem jeweiligen Mandanten. Der Auftrag entfaltet keine drittschützende Wirkung gegenüber anderen Personen; TELOS berät und vertritt insbesondere nur den in der Mandatsvereinbarung genannten Mandanten, nicht dessen Mutter- oder Tochtergesellschaften oder sonstige verbundene Unternehmen und auch nicht dessen Gesellschafter, Organe oder Angestellte. Erhalten andere Personen als der Mandant Zugang zu den von TELOS erstellten Arbeitsergebnissen, ist eine Haftung von TELOS gegenüber diesen Personen ausgeschlossen, es sei denn, TELOS übernimmt ausnahmsweise ausdrücklich eine Haftung gegenüber diesen Personen.
  7. Aufgrund der Beschränkung des Mandats auf den jeweils konkreten Auftrag (§ 2) besteht keine Hinweispflicht von TELOS auf Gefahren, die nicht Gegenstand des konkreten Auftrags sind, selbst wenn diese TELOS bekannt oder offenkundig sind; dies gilt insbesondere für steuerliche Risiken außerhalb des Auftragsgegenstands und eine etwaige Insolvenzantragspflicht des Mandanten.
  8. Schadensersatzansprüche gegen TELOS verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wird.

§ 7 Mängelbeseitigung

  1. Der Mandant hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel der Leistung von TELOS; TELOS ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB handelt, kann der Mandant die Nachbesserung ablehnen, wenn das Mandat bereits beendet ist und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung festgestellt wird.
  2. Beseitigt TELOS die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb angemessener Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab, kann der Mandant die Mängel auf Kosten von TELOS durch einen anderen Berufsträger beseitigen lassen oder nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
  3. Offensichtliche Unrichtigkeiten (z. B. Schreib- oder Rechenfehler) kann TELOS jederzeit, auch gegenüber Dritten, berichtigen. Sonstige Mängel darf TELOS gegenüber Dritten nur mit Einwilligung des Mandanten berichtigen, es sei denn, berechtigte Interessen von TELOS gehen den Interessen des Mandanten vor.

§ 8 Vergütung, Vorschuss, Aufrechnung

  1. Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) für Rechtsdienstleistungen bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), für Steuerberatungsleistungen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), jeweils soweit nicht in Textform eine abweichende Vergütung vereinbart wird. Eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung darf nur in außergerichtlichen Angelegenheiten vereinbart werden und muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko stehen. Für Tätigkeiten, die im RVG oder in der StBVV nicht geregelt sind, gilt die vereinbarte Vergütung.
  2. Honorarrechnungen von TELOS sind auch ohne Unterschrift gültig und können in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail, versendet werden. Einwendungen gegen Umfang und Höhe der Beratungsleistungen sind binnen sechs Wochen nach Zugang der Rechnung mitzuteilen; andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird der Mandant in der jeweiligen Rechnung gesondert hingewiesen.
  3. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch von TELOS sowie ein Zurückbehaltungsrecht sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
  4. TELOS kann für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. Wird ein geforderter Vorschuss nicht gezahlt, kann TELOS ihre weitere Tätigkeit für den Mandanten einstellen, bis der Vorschuss eingeht.
  5. TELOS ist berechtigt, Geld und Geldeswert für den Mandanten entgegenzunehmen und hieraus, soweit nicht zweckgebunden, ihre Vergütungs- und Erstattungsansprüche zu befriedigen; die berufsrechtlichen Vorgaben zur Behandlung fremder Gelder bleiben unberührt.
  6. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, richtet sich der Vergütungsanspruch von TELOS nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit im Einzelfall nichts anderes in Textform vereinbart wird.

§ 9 Beendigung des Vertrags

  1. Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf einer vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Er endet nicht durch den Tod oder den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Mandanten oder – im Falle einer Gesellschaft als Mandant – durch deren Auflösung; ebenso wenig wird der Vertrag durch einen Wechsel der Geschäftsführer, Gesellschafter oder bearbeitenden Berufsträger auf Seiten von TELOS berührt.
  2. Soweit das Mandat einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt, kann der Vertrag von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen im Sinne des § 627 Abs. 1 BGB. Die Kündigung bedarf der Textform.
  3. Kündigt TELOS den Vertrag, nimmt sie zur Vermeidung von Rechtsnachteilen des Mandanten gleichwohl diejenigen Handlungen vor, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsanträge bei drohendem Fristablauf).
  4. TELOS ist verpflichtet, dem Mandanten alles herauszugeben, was sie zur Ausführung des Auftrags erhalten oder aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat, und ihm auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.
  5. Mit Beendigung des Vertrags hat der Mandant die ihm zur Ausführung des Auftrags überlassenen Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich an TELOS herauszugeben oder zu löschen. Im Übrigen sind Unterlagen des Mandanten nach Beendigung des Auftragsverhältnisses bei TELOS abzuholen.
  6. Werden TELOS Unterlagen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, nutzt TELOS diese zur Bearbeitung im laufenden Vorgang; für eine revisionssichere Langzeitspeicherung ist TELOS nicht verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung

  1. Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.
  2. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig vereinbar – Gerichtsstand ist der Sitz von TELOS in Frankfurt am Main, sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
  3. TELOS weist gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz darauf hin, dass sie nicht verpflichtet und nicht bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 11 Abtretung

Rechte aus Aufträgen oder Verträgen mit TELOS dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von TELOS in Textform abgetreten werden.

§ 12 Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel

  1. Geschäftsbedingungen des Mandanten finden auf das Mandatsverhältnis nur Anwendung, soweit sie ausdrücklich in Textform zwischen TELOS und dem Mandanten vereinbart wurden.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Mandatsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung oder die Lücke gilt als durch diejenige wirksame Regelung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was TELOS und der Mandant vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Lücke erkannt hätten.