Für Vertriebler

Die teuersten Fehler
passieren im ersten Jahr.

Ob Direktvertrieb, Network-Marketing oder Provisionsgeschäft: dieselben steuerlichen Weichenstellungen entscheiden über Deinen Erfolg. Wir bringen Klarheit, bevor es teuer wird.

Jetzt Mandant werden Steuerlast schätzen
Die ersten Schritte

Was Du erledigst. Was wir Dir abnehmen.

  1. Mit Tätigkeitsbeginn

    Unterstützung bei Gewerbeanmeldung

    Beim Gewerbeamt - häufig auch online möglich.

  2. Binnen eines Monats

    Steuerliche Erfassung

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt.

  3. Nach Prüfung

    Steuernummer

    Deine betriebliche Steuernummer kommt vom Finanzamt.

Willst Du das alles nicht selbst regeln?Jetzt eintragen
Die drei Steuerarten

Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer.

 UStEStGewSt
Worum geht'sSteuer auf Provisionen / UmsätzeSteuer auf Dein EinkommenSteuer auf Deinen Gewerbeertrag
BerechnungsbasisRechnungsbetrag (netto)Einnahmen − AusgabenGewerbeertrag (≈ ESt, mit Anpassungen)
Typischer Satz19 % (Standard)ca. 14 – 45 %ca. 14 – 17 % (hebesatzabhängig)
FreibetragKeinerGrundfreibetrag 12.348 € (2026)24.500 € (Einzelunternehmer/Personengesellschaft)
ZahlungslogikLaufend per VoranmeldungVorauszahlung + BescheidVorauszahlung + Bescheid
Typischer FehlerUSt als „eigenes Geld" ansehenGewinn mit Umsatz verwechselnFreibetrag & Anrechnung ignorieren
Dein HebelWas wir dafür tunVorsteuer zurückholenWir holen die Vorsteuer auf Laptop, CRM, Werbung und Firmenwagen laufend zurück.Ausgaben ausschöpfenWir setzen die Posten an, die Vertriebler regelmäßig liegen lassen: Fahrtkosten, Arbeitszimmer, Bewirtung - sauber belegt statt geschätzt.Anrechnung im BlickWir rechnen mit dem Hebesatz Deiner Gemeinde und prüfen, in welchem Umfang die Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf Deine Einkommensteuer angerechnet werden kann - die Anrechnung ist auf das Vierfache des Messbetrags begrenzt.
Umsatzsteuer mit klarer Linie

Warum wir auf Regelbesteuerung setzen.

Wir betreuen bewusst ausschließlich Mandate in der Regelbesteuerung - für Vertriebler mit Wachstumsambitionen fast immer die tragfähigere Wahl.

Voller Vorsteuerabzug+
Die 19 % Umsatzsteuer auf Laptop, CRM, Werbung, Firmenwagen und Weiterbildung holst Du Dir als Vorsteuer zurück - gerade in der investitionsintensiven Aufbauphase bares Geld, das Kleinunternehmer liegen lassen.
Kein Bruch beim Wachstum+
Wer über die Kleinunternehmer-Grenzen (25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr) wächst, rutscht unterjährig in die Regelbesteuerung - oft ungeplant und mitten im Jahr. Von Anfang an regelbesteuert zu sein, erspart Dir genau diesen Bruch.
B2B ohne Nachteil+
Deine Auftraggeber sind in der Regel selbst vorsteuerabzugsberechtigt - die ausgewiesene Umsatzsteuer ist für sie ein durchlaufender Posten. Dein Netto bleibt gleich, Dein Auftritt professionell.
Einkommensteuer & Gewerbesteuer

Gewinn und Freibetrag - kurz erklärt.

Die EÜR-Formel: Gewinn = Einnahmen − Ausgaben+
Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben
Standard für Selbständige unterhalb der Buchführungsgrenzen. Einnahmen zählen, wenn das Geld auf Deinem Konto eingeht - Ausgaben, wenn es abgeht (Zu-/Abflussprinzip).
24.500 € Gewerbesteuer-Freibetrag+
Für Einzelunternehmer gilt ein Freibetrag von 24.500 € - für Kapitalgesellschaften wie die GmbH gibt es keinen. Vertrieb ist gewerblich und damit grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig; die Höhe richtet sich nach dem Hebesatz Deiner Gemeinde. Die Gewerbesteuer ist mindestens teilweise auf die Einkommensteuer anrechenbar.
Klingt kompliziert? Muss es für Dich nicht sein.Erstgespräch sichern
Sozialversicherung & Absicherung

Drei Säulen, die wir früh prüfen.

Pflicht

Kranken- & Pflegeversicherung

Pflicht für alle Selbständigen - gesetzlich oder privat. Frühzeitig vergleichen lohnt sich.

Prüfung

Rentenversicherung

Für Selbständige nicht automatisch Pflicht - berufsbezogene Sonderregeln beachten.

Empfehlung

Betriebs- / Berufshaftpflicht

Sollte früh geprüft werden - Schutz vor existenzbedrohenden Haftungsrisiken.

Typische Betriebsausgaben

Was Du steuerlich nutzen kannst.

Provisionskosten

Handy, CRM, Laptop, Software, Werbung.

Fahrtkosten

Private PKW-Nutzung: lückenlos dokumentieren.

Firmenwagen

Mit uns geplant - Liquiditätsvorteile sichern.

Arbeitszimmer / Homeoffice

Pauschale ggf. absetzbar - Voraussetzungen prüfen.

Steuerberatungskosten

Der betrieblich veranlasste Anteil ist Betriebsausgabe - der private nicht. Wir weisen beides getrennt aus.

Geschäftsessen

Zu 70 % abziehbar (§ 4 Abs. 5 EStG), Vorsteuer bei ordnungsgemäßem Beleg voll. Anlass und Teilnehmer dokumentieren.

Warum keine KI Deinen Steuerberater ersetzt

Eine KI kann erklären. Haften kann sie nicht.

KI-Tools erklären Begriffe - haften oder rechtsverbindlich für Dich sprechen können sie nicht. Dafür braucht es einen echten Berufsträger.

Persönliche Haftung+
Nur wer nach §§ 2, 3 StBerG dazu befugt ist - insbesondere bestellte Steuerberater - darf geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten und haftet dafür persönlich. Eine KI trägt keine Verantwortung, wenn eine Erklärung falsch ist.
Verbindlich vertreten+
Einsprüche, Fristverlängerungen und Anträge kannst Du selbst stellen - über den Erfolg entscheiden aber Fristen und Begründung. Wir übernehmen den Schriftverkehr und vertreten Deine Position gegenüber dem Finanzamt.
Betriebsprüfungen+
Bei einer Prüfung sitzt Dir ein Finanzbeamter gegenüber, kein Chatfenster. Nur ein Mensch mit Fachkenntnis und Verhandlungserfahrung kann in Echtzeit reagieren und Deine Position vertreten.
GoBD deckt keine KI ab+
Auch die Datenverarbeitung selbst bleibt Aufgabe des Berufsträgers: Eine GoBD-konforme Datenverarbeitung - unveränderbar, nachvollziehbar, revisionssicher und mit Verfahrensdokumentation - wird durch KI-Modelle nicht abgedeckt. Sprachmodelle speichern nicht revisionssicher und garantieren weder die Unveränderbarkeit noch die vollständige Nachvollziehbarkeit Deiner steuerlich relevanten Aufzeichnungen. Dafür setzen wir geeignete, GoBD-konforme Systeme und Prozesse ein.
Was wir Dir abnehmen

Outsourcen - und vergessen.

Gründung & Anmeldungeninklusive
Laufende Buchhaltunginklusive
Jahreserklärungeninklusive
Finanzamt-Kommunikationinklusive
Strategische Steuerplanunginklusive
Rechtsberatung im Mandatinklusive
Lohnbuchhaltungadd-on
Strukturierung & Holdingadd-on
Nur für Vertriebler

Erst reden. Dann rechnen.

Das Erstgespräch ist für Dich kostenlos. Danach erstellen wir Dir ein Angebot, das genau zu Deinen Bedürfnissen passt - mit einer gleichbleibenden Fee für die Standardleistungen, damit Du sicher planen kannst.

Schritt 1

Erstgespräch

KOSTENLOS · 30 Minuten

Wir lernen uns kennen, klären Deine Ausgangslage und sagen Dir ehrlich, ob und wie wir helfen können - unverbindlich und ohne Folgekosten. Eine auf Deinen Einzelfall bezogene Beratung erfolgt im anschließenden Mandat.

Schritt 2

Dein Angebot

Gleichbleibende Fee

Für die Standardleistungen berechnen wir eine gleichbleibende, planbare Fee - kein Stundenzähler, keine Überraschungen. Den konkreten Betrag nennen wir Dir vorab schriftlich.

Klingt vertraut?

Wir lösen genau diese Punkte mit Dir - in einem 30-minütigen Erstgespräch.

Allgemeine Information, keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die dargestellten Inhalte ersetzen keine auf den Einzelfall bezogene Beratung. Angaben ohne Gewähr, Stand Juli 2026.